Wir erleben in unseren Beratungen immer noch Unsicherheit bei der Frage, welche Marketing- und
Werbeaktivitäten nun eigentlich für Praxen erlaubt sind ❓

Die Antwort ist einfach 😀:
Ihr habe viele Möglichkeiten,
Eure fachlichen Kompetenzen, erfolgreiche Behandlungen, das freundliche und kompetente Team oder zufriedene Patienten für die
Gewinnung von Neupatienten
werblich einzusetzen.

Also: 
📌 Macht euch nach einem
Blick in die Praxissoftware und
Sichtung relevanter Kennzahlen eure (messbaren!) Ziele für die Praxisentwicklung klar. 📌 plant gezielt 2 oder 3 Aktivitäten, die auf die Erreichung des Ziels einzahlen – und legt los!

ACHTUNG❗️
Nach wie vor nicht erlaubt ist
die Verwendung von Superlativen wie „modernSTE Behandlungsmethoden“,
und Heilversprechen wie „mit einer Wurzelbehandlung können wir Ihren Zahn erhalten“. Am besten Formulierungen wie „meistens“, „in der Regel“ im Text einbauen.

 Im Zweifel ☎️ 
Birte Christiansen vom DOCK ONE fragen – oder Fachanwälte für Medizinrecht wie @lyck.paetzold